Rund um die Bewerbung
Studienbeginn und Zulassungsvoraussetzungen
- (Bau-)Ingenieurwesen & Naturwissenschaften: im Sommer- und Wintersemester
- Wirtschaftswissenschaften: i.d.R. im Sommersemester
- Wirtschaftsingenieurwesen: i.d.R. im Wintersemester
- Erfolgreicher Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs (Wirtschaftsingenieurwesen, Ingenieur- oder Naturwissenschaften, Bauingenieurwesen oder Wirtschaftswissenschaften) mit jeweils mindestens sechs theoretischen Studiensemestern und 210 ECTS-Punkten (eventuell fehlende Kreditpunkte können im Lauf des Studiums nachgeholt werden). Abschluss des Studiums mindestens mit dem Prüfungsgesamtergebnis „gut bestanden“.
- Eine mindestens einjährige einschlägige qualifizierte Berufstätigkeit nach dem qualifizierenden Erststudium.
- Nachweis der Eignung durch ein Auswahlgespräch.
Weitere Details sind in der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) geregelt.
Bewerbungsunterlagen und Auswahlgespräch
Bewerbungen für das Sommersemester sind zwischen 15. November und 15. Januar, Bewerbungen für das Wintersemester zwischen 02. Mai und 15. Juni online einzureichen.
Zur Bewerbung füllen Sie bitte den Online-Bewerbungsantrag aus. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Verspätete oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Es ist möglich, sich für einen späteren Studienstart als das kommende Semester zu bewerben (also z.B. im Januar für das kommende Wintersemester).
Zum Nachweis der Berufserfahrung muss eine Bestätigung der Tätigkeit mit Beschreibung von Art und Umfang sowie Dauer der Anstellung oder ein (ggbfs. qualifiziertes) Arbeitszeugnis beigefügt werden. Andere Nachweise können im Einzelfall akzeptiert werden. Details erfahren Sie u.a. in den regelmäßigen Informationsveranstaltungen zum Studiengang.
Alle Unterlagen (Nachweise) zur Bewerbung laden Sie online im Upload-Bereich des Bewerbungsportals hoch. Bitte beachten Sie auch die Informationen und Besonderheiten zur Masterbewerbung und Immatrikulation.
Bei Vorliegen eines ausländischen Hochschulabschlusses beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise zur Vorlage von ausländische Hochschulabschlusszeugnissen.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, müssen vor Studienbeginn für die Immatrikulation an der Hochschule München deutsche Sprachkenntnisse auf der Niveaustufe B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachweisen (s. Immatrikulations-Satzung).
Im Falle einer Nichtzulassung zum Masterstudiengang wegen nicht bestandenem Auswahlgespräch ist eine erneute Bewerbung zu einem zweiten Termin möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
Weitere Details sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt.
Wichtiger Hinweis: die Bewerbungsunterlagen werden nach Ende des jeweiligen Bewerbungszeitraums von uns geprüft; wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir davor keine Fragen zum Stand Ihrer Bewerbung beantworten können.
Mit dem Auswahlgespräch soll die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber sichergestellt werden.
Gefordert wird die Eignung zur:
- Strukturierung prinzipieller fächerübergreifender, technischer oder technisch-wirtschaftlicher Problemstellungen
- Erarbeitung systematischer Lösungsansätze
- Darstellung und Diskussion von Lösungen
Das Gespräch besteht aus zwei Teilen:
- Gruppendiskussion
- Kurzvortrag mit anschließendem Interview
Gruppendiskussion: In Gruppen zu je vier bis sechs Personen ohne Leitungsperson wird zu einem vorgegebenen Thema ca. 20 Minuten lang diskutiert. Die Teilnehmer:innen werden im Losverfahren durch Zufallszahl ausgewählt. Zwei Prüfer:innen beobachten die Diskussion.
Kurzvortrag mit Interview: Die Themen für die Kurzvorträge werden der aktuellen Wirtschafts- und Politikberichterstattung entnommen. Hier arbeitet jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer einzeln an einem ebenfalls vorgegebenen Thema. Nach einer Vorbereitungszeit von ca. 20 Minuten soll 3 bis 5 Minuten präsentiert werden. Nach der Präsentation folgt ein kurzes Gespräch mit den beiden Prüferinnen und Prüfern, das auch den Charakter eines Interviews annehmen kann.
Oben auf dieser Seite finden Sie den Termin des nächsten Auswahlgesprächs. Der genaue Termin mit Uhrzeit wird jeder Bewerberin/jedem Bewerber nach erfolgter Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, positivem Entscheid und Bestätigung der Teilnahme mitgeteilt, sobald die Finalisierung der exakten Planung erfolgt ist.
Der Termin des Auswahlgesprächs kann nicht verschoben oder nachgeholt werden.