Prüfungen
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um das Thema Prüfungen an der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen.
Die Studienrichtung „Informationstechnik“ im Studiengang WI B wird abgeschaltet.
Studierende, die im Sommersemester 2024 zu studieren begonnen haben, sind die letzten, die diese Studienrichtung wählen können.
In der Tabelle können Sie entnehmen, wann die sechs Lehrveranstaltungen von „Informationstechnik“ letztmals gelehrt werden.
Die Prüfungsleistung kann auch in späteren Semestern noch abgelegt werden.
Für alle Prüfungen ist eine form- und fristgerechte Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt während des vom Prüfungsausschuss festgelegten Anmeldezeitraums auf elektronische Weise (online).
Für Bachelor-Studierende:
Die Prüfungsordnung schreibt vor, dass für das Ablegen einer Prüfung eine Prüfungsanmeldung zwingend erforderlich ist.
Ab dem WS 23/24 gibt es die Möglichkeit, beim Ablegen einer Prüfung ohne Prüfungsanmeldung einen Antrag auf Wertung der Prüfung an die Prüfungskommission zu stellen. Der Antrag ist per E-Mail an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zu stellen und muss eine ausführliche Begründung im PDF-Format beinhalten.
Die Prüfungskommission entscheidet dann im Rahmen der Notenfeststellungssitzung, ob die Prüfung trotz fehlender Anmeldung gewertet wird oder nicht.
Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert haben und dort Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese angerechnet werden, sofern diese hinsichtlich Breite und Tiefe der vermittelten Kompetenzen gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Kompetenzen entscheiden die Modulverantwortlichen. Infos zu den Kompetenzen, die in den Modulen der Bachelorstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen vermittelt werden, finden Sie in den Studienplänen:
- Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen Automobilindustrie
- Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen Logistik
- Studienplan Wirtschaftsingenieurwesen
Angerechnet werden nur Pflichtmodule, keine Wahlpflichtmodule, da hier andere Wahlpflichtmodule gewählt werden können.
In der Tabelle finden Sie Übersichten, welche Module standardmäßig angerechnet werden können bzw. NICHT angerechnet werden können. Sollten Sie Ihr bisheriges Studium oder bestimmte Module in den Listen nicht finden, machen Sie bei vermuteter Gleichwertigkeit einen Sprechstunden-Termin beim Modulverantwortlichen aus. Der Modulverantwortliche kann die Gleichwertigkeit beurteilen und ggf. auf diesem Formular bestätigen. Bei Modulen, die in der Liste der geklärten Fälle enthalten sind, müssen Sie die Anrechenbarkeit NICHT erneut durch den Modulverantwortlichen prüfen lassen.
Die Listen sind rechtlich unverbindlich. Die abschließende Entscheidung trifft die Prüfungskommission.
Zur Abwicklung der Anrechnung vereinbaren Sie mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Dr. Krahe) einen Sprechstundentermin in NINE und kommen mit Zeugniskopien und ggf. von den Modulverantwortlichen unterschriebenen Anrechnungsentscheidungen in die Sprechstunde.
Anrechnungsmöglichkeiten:
Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert haben und dort Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese angerechnet werden, sofern diese hinsichtlich Breite und Tiefe der vermittelten Kompetenzen gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Kompetenzen entscheiden die Modulverantwortlichen. Infos zu den Kompetenzen, die in den Modulen der Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen vermittelt werden, finden Sie in den Studienplänen:
Angerechnet werden nur Pflichtmodule, keine Wahlpflichtmodule, da hier andere Wahlpflichtmodule gewählt werden können.
Machen Sie bei vermuteter Gleichwertigkeit einen Sprechstunden-Termin beim Modulverantwortlichen aus. Der/die Modulverantwortliche kann die Gleichwertigkeit beurteilen und ggf. auf diesem Formular bestätigen. Die abschließende Entscheidung trifft die Prüfungskommission.
- Zur Abwicklung der Anrechnung Master Wirtschaftsingenieurwesen: vereinbaren Sie mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Dr. Sachenbacher) einen Sprechstundentermin in NINE und kommen mit Zeugniskopien und ggf. von den Modulverantwortlichen unterschriebenen Anrechnungsentscheidungen in die Sprechstunde.
- Zur Abwicklung der Anrechnung MBA & Engineering: senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular und die Zeugniskopie dem Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Dr. Englbrecht).
Wenn ein Gespräch mit dem Prüfer / der Prüferin ergebnislos verläuft, kann ein schriftlicher Einspruch an die Hochschule München, Bereich Prüfung und Praktikum gerichtet werden. Im Einspruch sollte sorgfältig begründet werden, warum die Prüfungsbewertung ungerecht sein soll.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Ablehnung des Einspruchs die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.
Wird bei Anträgen auf Nachfrist oder Anullierung einer Prüfungsleistung eine Erkrankung geltend gemacht ist diese durch ein qualifiziertes ärztliches bzw. im Wiederholungsfall durch ein qualifiziertes amtsärztliches Attest nachzuweisen, das mindestens folgende Angaben enthalten muss:
1. Die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der/die attestierende Arzt/Ärztin durchgeführt hat.
2. Tag der Untersuchung.
3. Konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen und ihre Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit der/des Studierenden aus ärztlicher Sicht (keine Diagnose).
4. Feststellung, ob und – wenn ja – für welchen Zeitraum Prüfungs-(un)fähigkeit im medizinischen Sinne vorliegt oder vorgelegen hat.
HINWEIS: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein qualifiziertes ärztliches Attest und reicht somit nicht aus!
Amtsarzt (in München):
Gesundheitshaus
Schwanthalersr. 69, 80336 München
Tel.: 089 / 233 - 66810 (ärztliche Gutachten)
Öffnungszeiten: Mo – Fr. 07:45 - 12.00 Uhr, Mo - Do 13.00 – 15.00 Uhr
Amtsarzt (ausserhalb von München): Bei den für Ihren Hauptwohnsitz örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden (früher Gesundheitsamt)
Wichtig:
Anfallende Kosten für ärztliche / fach- und amtsärztliche Untersuchungen und Atteste werden durch die Hochschule München nicht übernommen.
Studienbetrieb und Prüfungen an der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen an der Hochschule München werden nach folgenden Gesetzen und Vorschriften abgewickelt:
Hier finden Sie die Listen der Modulverantwortlichen in den verschiedenen Studiengängen:
- Modulverantwortliche Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen
- Modulverantwortliche Bachelor WING Automobilindustrie
- Modulverantwortliche Bachelor WING Logistik
- Modulverantwortliche Bachelor IMADE
- Modulverantwortliche Master Wirtschaftsingenieurwesen siehe Studienplan
- Modulverantwortliche MBA & Eng. siehe Studienplan
Auskünfte zum Nachteilsausgleich erteilt der Prüfungsausschuss der Hochschule München. Wenn Sie einen Nachteilsausgleich von der Hochschule München bekommen haben, befolgen Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Umsetzung im schriftlichen Bescheid über den Nachteilsausgleich.
Wurde Ihnen ein Nachteilsausgleich gewährt, müssen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen, indem Sie den Prüfungsplaner Prof. Dr. Pischeltsrieder in einer E-Mail über Ihren Nachteilsausgleich informieren. Senden Sie mit dieser E‐Mail auch das Genehmigungsschreiben des Prüfungsausschusses als PDF‐Datei mit. Lediglich in Sonderfällen, in denen Ihnen über eine Zeitverlängerung hinaus zusätzliche Maßnahmen (wie z.B. die Verwendung eines Smartphones zur Blutzuckermessung) genehmigt wurden, müssen Sie die E-Mail zusätzlich an alle betroffenen Prüfenden senden. Die Meldung an die Prüfenden und den Prüfungsplaner muss spätestens bis zum Ende der Prüfungsanmeldung erfolgen. Gewährt der Prüfungsausschuss den Nachteilsausgleich erst nach diesem Termin, so muss die Meldung unverzüglich, d.h. spätestens am darauffolgenden Werktag, nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Erfolgt die Meldung des Nachteilsausgleichs nicht rechtzeitig, so kann Ihr Anspruch in dem betroffenen Semester leider nicht garantiert werden.
Detaillierte Informationen zum Thema Nachteilsausgleich finden Sie auf den Seiten des Prüfungsausschusses der Hochschule München .
Die Prüfer können von Semester zu Semester wechseln, was Nachholer und Wiederholer beachten sollten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Prüfung bei dem Dozenten geschrieben werden kann, bei dem in zurückliegenden Semestern die Vorlesung gehört wurde. Die für das jeweilige Semester aktuellen Prüfer sind bei der Prüfungsanmeldung den Code-Listen des Prüfungsamtes zu entnehmen.
In mündlichen Bachelorprüfungen sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Links zu den zugelassenen Hilfsmitteln:
Zu Semesterende (in der Regel 31.7. und 14.2.) besteht bei den Professor:innen von 8.30-12.30 und von 14-17 Uhr in ihren Büros die Möglichkeit zur Prüfungseinsicht.
Die Übersicht der Professor:innen (Prüfungseinsicht von 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr im jeweiligen Büro) unserer Fakultät finden Sie auf der Homepage unter wi.hm.edu/Fakultät/Personen und im Schaukasten rechts neben dem Sekretariat.
Lehrbeauftragte:
Rechtzeitig veröffentlichen wir hier die Details zur Prüfungseinsicht bei unseren Lehrbeauftragten.
Laut §31 der ASPO der Hochschule München liegt ein wirksamer Rücktritt von der Prüfungsanmeldung in einzelnen Fächern vor, wenn der Studierende zur Prüfung nicht erscheint. Der Studierende wird in diesem Fall so gestellt, als ob er sich nicht zur Prüfung in diesem Fach gemeldet hätte.
Prüfungen müssen bei Prüfenden des eigenen Studiengangs abgelegt werden. Prüfende fremder Studiengänge sind gesperrt. So dürfen Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen beispielsweise keine Prüfung bei Prüfenden des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Logistik ablegen.
Zusatzregelungen für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen:
Es kann auch gemeinsame Prüfungen mehrerer WI-Prüfenden geben. Sie können sich dann nur zu dieser gemeinsamen Prüfung anmelden, ohne einen spezifischen Prüfenden wählen zu können.
Solche gemeinsamen Prüfungen sind zulässig, wenn....
...die Prüfung für alle Prüfenden identisch ist,
...es eine Musterlösung gibt, die die Punktevergabe exakt regelt und an die sich alle Prüfenden halten,
...Ihnen diese Musterlösung in der Prüfungseinsicht ausgehändigt wird,
...das Handling von Folgefehlern bei allen Prüfenden einheitlich ist und
...der Notenschlüssel bei allen Prüfenden einheitlich ist.
Zusatzregelungen für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Automobilindustrie:
Studierende der Studiengänge WI Automobilindustrie und WI Logistik haben die Möglichkeit, für Module, die im eigenen Studiengang im laufenden Semester gerade nicht angeboten werden, ein äquivalentes Modul in einem anderen Studiengang zu besuchen und dessen Prüfung mitzuschreiben. Die Liste der äquivalenten Module findet sich im Studienplan („gleichwertige Module im Sinn des § 4 III der Studien- und Prüfungsordnung“).
Zusatzregelungen für Studierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Logistik:
Studierende der Studiengänge WI Automobilindustrie und WI Logistik haben die Möglichkeit, für Module, die im eigenen Studiengang im laufenden Semester gerade nicht angeboten werden, ein äquivalentes Modul in einem anderen Studiengang zu besuchen und dessen Prüfung mitzuschreiben. Die Liste der äquivalenten Module findet sich im Studienplan („gleichwertige Module im Sinn des § 4 III der Studien- und Prüfungsordnung“).
Was: | Wann: |
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Prüfungsanmeldung (erfolgt online über primuss) | Donnerstag, 07.11.24 - Montag, 18.11.24 |
Bekanntgabe der Prüfungstermine | Freitag, 20.12.24 |
Vorlesungszeitraum | Start: Dienstag, 01.10.24 Letzter Vorlesungstag: Freitag, 24.01.25 |
Prüfungsstart | Samstag, 25.01.25 |
Letzter Prüfungstag | Montag, 10.02.25 Bitte beachten Sie, dass im Prüfungszeitraum auch an den Samstagen Prüfungen stattfinden können! |
Praxiskolloquium | Montag, 10.02.25 |
Prüfungseinsicht | Freitag, 14.02.25 Professor:innen: 8.30 - 12.30 + 14.00 - 17.00 Uhr im Büro des jeweiligen Professors Lehrbeauftragte: gesonderter Aushang erfolgt |
Weitere Termine der Hochschule finden Sie auf den hochschulweiten Seiten Fristen und Termine .