Anrechnungen aus dem Ausland
Im Folgenden finden Sie die Listen der Präzedenzfälle anrechenbarer bzw. nicht anrechenbarer Module aus dem Ausland.
Ist ein Modul weder in der Liste der anrechenbaren noch in der Liste der nicht anrechenbaren Module enthalten, liegt bisher kein Präzedenzfall vor. In diesem Fall muss die Anrechenbarkeit durch Modulverantwortliche individuell geprüft werden. Dazu bereiten Sie für die Modulverantwortlichen ein Formular zur Anrechnung von Leistungsnachweisen vor.
Ansprechpartner für die Anrechnung von Modulen für alle Bachelorstudiengänge ist Prof. Dr. Krahe.
Zur Abwicklung der Anrechnung vereinbaren Sie mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Dr. Krahe) einen Sprechstundentermin in NINE und kommen mit Zeugniskopien und ggf. von den Modulverantwortlichen unterschriebenen Anrechnungsentscheidungen in die Sprechstunde.
Präzedenzfälle anrechenbarer bzw. nicht anrechenbarer Module |
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ANRECHNUNGEN AUS DEM AUSLAND |
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Automobilindustrie |
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Logistik |
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen |
NICHT-ANRECHENBARE FÄCHER AUS DEM AUSLAND |
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Automobilindustrie |
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Logistik |
Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen |
Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums an der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen ein Semester im Ausland studieren und im Ausland Prüfungen ablegen, besteht unter bestimmten Voraussetzung die Anrechnung der Prüfungen aus dem Ausland an der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen. Für jedes im Ausland abgelegte Modul können Sie entscheiden, ob Sie es in den Wahlbereich oder in den Pflichtbereich einbringen.
a) Anrechnung im Wahlbereich:
Der Wahlbereich besteht aus fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodulen (WPM) und allgemeinwissenschaftlichen Wahlfächern (AW-Fächern).
Für die Anrechnung im Wahlbereich ist die Zahl der ECTS entscheiden. Für die Auswahl an AW-Fächern haben Sie viel Freiheit; als WPM können Sie Module mit betriebswirtschaftlichem und/oder technischem Inhalt anrechnen lassen, die keinen Regionalfokus haben (Gegenbeispiel: "Doing business in Italy").
Über die Anrechenbarkeit der AW- und WPM-Fächer entscheidet der Prüfungskommissionsvorsitzende.
b) Anrechnung im Pflichtbereich:
Im Pflichtbereich kommt es nicht auf die ECTS-Credits, sondern auf die Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen in Breite und Tiefe an.
Die jeweiligen Modulverantwortlichen entscheiden über die Gleichwertigkeit der Kompetenzen. Die Liste der Präzedenzfälle (positiv wie negativ) finden Sie in oben stehender Tabelle. Sollte zu einem Modul, das Sie sich im Pflichtbereich anrechnen lassen wollen, noch kein Präzedenzfall existieren, wenden Sie sich also rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt an die jeweiligen Modulverantwortlichen. Sein/ihr Einverständnis muss mit dem entsprechenden Formular dokumentiert werden.
Bei Modulen, die in der Liste der geklärten Fälle enthalten sind, müssen Sie die Anrechenbarkeit NICHT erneut durch die jeweiligen Modulverantwortlichen prüfen lassen.
Diese Information reichen Sie an den Prüfungskommssionsvorsitzenden weiter, da er diese zum Unterzeichnen Ihres Learning Agreements benötigt.
Zum Ablauf der Anrechnung- kompakt zusammengefasst:
Vor Ihrem Studium im Ausland
- Gespräch mit Modulverantwortlichen zur Anerkennung von Pflichtfächern, sofern nicht in der Liste der Präzedenzfälle enthalten.
- Gespräch mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden zur Anerkennung der AW- und WPM-Fächer sowie zum Unterzeichnen des Learning Agreements.
- Dazu buchen Sie bei den jeweiligen Modulverantwortlichen bzw. Prüfungskommissionsvorsitzenden in der Vorlesungszeit (Wintersemester: 1.10. – 25.1.; Sommersemester: 15.3.-10.7.) einen Sprechstundentermin in NINE.
Nach Ihrer Rückkehr vom Studium im Ausland:
Wenden Sie sich mit
- Ihrem Transcript of Records (offizielles Transcript erforderlich, Screen Shot aus dem Online-Notensystem o.ä. genügt nicht)
- Ihrem vom Prüfungskommissionsvorsitzenden unterschriebenen Learning Agreement
- dem durch die jeweiligen Modulverantwortlichen ausgefüllten Formular (Variante b; nur nötig, falls noch kein Präzedenzfall vorliegt)
an den Prüfungskommissionsvorsitzenden, der dann die Gesamtanrechnung mit dem Prüfungsamt abwickelt.
Dazu buchen Sie beim Prüfungskommissionsvorsitzenden in der Vorlesungszeit (Wintersemester: 1.10. – 25.1.; Sommersemester: 15.3.-10.7.) einen Sprechstundentermin in NINE.
Wurde ein komplettes Semester (keine Summer Schools etc.) im Ausland studiert und wurden die Lehrveranstaltungen auf Englisch abgehalten, so gilt für die Anrechnung:
- Auslandssemester in einem Muttersprach-Land (USA, Kanada, UK, Australien, Neuseeland, Südafrika): Anrechnung von C1 kumulativ
- Auslandssemester in einem anderen Land: Anrechnung von B2 kumulativ
Teilmodul | WI B | AU B, LM B |
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Englisch I | wird angerechnet | wird angerechnet |
Englisch II | wird angerechnet | wird angerechnet |
Englisch III | wird bei Studium in USA, UK,...angerechnet | X |