Anrechnungen aus dem Ausland

Ist ein Modul weder in der Liste der anrechenbaren noch in der Liste der nicht anrechenbaren Module enthalten, liegt bisher kein Präzedenzfall vor. In diesem Fall muss die Anrechenbarkeit durch Modulverantwortliche individuell geprüft werden. Dazu bereiten Sie für die Modulverantwortlichen ein Formular zur Anrechnung von Leistungsnachweisen vor.

Ansprechpartner für die Anrechnung von Modulen für alle Bachelorstudiengänge ist Prof. Dr. Krahe.

Zur Abwicklung der Anrechnung vereinbaren Sie mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Dr. Krahe) einen Sprechstundentermin in NINE und kommen mit Zeugniskopien und ggf. von den Modulverantwortlichen unterschriebenen Anrechnungsentscheidungen in die Sprechstunde.

  • Gespräch mit Modulverantwortlichen zur Anerkennung von Pflichtfächern, sofern nicht in der Liste der Präzedenzfälle enthalten.
  • Gespräch mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden zur Anerkennung der AW- und WPM-Fächer sowie zum Unterzeichnen des Learning Agreements.
  • Dazu buchen Sie bei den jeweiligen Modulverantwortlichen bzw. Prüfungskommissionsvorsitzenden in der Vorlesungszeit (Wintersemester: 1.10. – 25.1.; Sommersemester: 15.3.-10.7.) einen Sprechstundentermin in NINE.

  • Ihrem Transcript of Records (offizielles Transcript erforderlich, Screen Shot aus dem Online-Notensystem o.ä. genügt nicht)
  • Ihrem vom Prüfungskommissionsvorsitzenden unterschriebenen Learning Agreement
  • dem durch die jeweiligen Modulverantwortlichen ausgefüllten Formular (Variante b; nur nötig, falls noch kein Präzedenzfall vorliegt)

Wurde ein komplettes Semester (keine Summer Schools etc.) im Ausland studiert und wurden die Lehrveranstaltungen auf Englisch abgehalten, so gilt für die Anrechnung:

  • Auslandssemester in einem Muttersprach-Land (USA, Kanada, UK, Australien, Neuseeland, Südafrika): Anrechnung von C1 kumulativ
  • Auslandssemester in einem anderen Land: Anrechnung von B2 kumulativ

Ansprechpartner

Prof. Dr. Andreas Krahe Raum: R 5.012

T +49 89 1265-3940
F +49 89 1265-3902

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