Anrechnungen aus dem Inland für Bachelorstudiengänge

Ist ein Modul weder in der Liste der anrechenbaren noch in der Liste der nicht anrechenbaren Module enthalten, liegt bisher kein Präzedenzfall vor. In diesem Fall muss die Anrechenbarkeit durch den Modulverantwortlichen individuell geprüft werden. Dazu bereiten Sie für den Modulverantwortlichen ein Formular zur Anrechnung von Leistungsnachweisen vor.

Zur Abwicklung der Anrechnung vereinbaren Sie mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Dr. Krahe) einen Sprechstundentermin im NINE und kommen mit Zeugniskopien und ggf. von den Modulverantwortlichen unterschriebenen Anrechnungsentscheidungen in die Sprechstunde.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Andreas Krahe Raum: R 5.012

T +49 89 1265-3940
F +49 89 1265-3902

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