Anrechnung von Nicht-Hochschulleistungen
Module können auch auf Basis von Nicht-Hochschulleistungen (z. B. Berufsschule, Technikerschule, …) angerechnet werden, wenn eine Gleichwertigkeit der Kompetenzen festgestellt wird.
Dabei gilt:
- Die Anrechnung ist nur in den ersten acht Wochen ab Studienbeginn möglich.
- Die Anrechnung ist nur auf Basis von Unterrichtsunterlagen und – falls die Unterlagen ein positives Bild geben - eines Fachgesprächs bei dem/der modulverantwortlichen Professor:in möglich.