Anrechnung von Nicht-Hochschulleistungen

  • Die Anrechnung ist nur in den ersten acht Wochen ab Studienbeginn möglich.
  • Die Anrechnung ist nur auf Basis von Unterrichtsunterlagen und – falls die Unterlagen ein positives Bild geben - eines Fachgesprächs bei dem/der modulverantwortlichen Professor:in möglich.

Ansprechpartner

Prof. Dr. Andreas Krahe Raum: R 5.012

T +49 89 1265-3940
F +49 89 1265-3902

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