Anrechnung von Prüfungsleistungen für IMADE
Falls Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert haben und dort Prüfungsleistungen erbracht haben, können diese angerechnet werden, sofern diese hinsichtlich Breite und Tiefe der vermittelten Kompetenzen gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Kompetenzen entscheiden die Modulverantwortlichen. Infos zu den Kompetenzen, die in den Modulen des Bachelorstudiengangs IMADE der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen vermittelt werden, finden Sie im Studienplan
Angerechnet werden nur Pflichtmodule, keine Wahlpflichtmodule, da hier andere Wahlpflichtmodule gewählt werden können.
Wenn Sie eine Gleichwertigkeit eines Moduls vermuten, vereinbaren Sie einen Termin mit dem Modulverantwortlichen über NINE. Der Modulverantwortliche kann die Gleichwertigkeit prüfen und ggf. auf diesem Formular (digital) bestätigen.
Die abschließende Entscheidung über die Anrechnung trifft die Prüfungskommission.
Zur Abwicklung der Anrechnung vereinbaren Sie mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden (Prof. Dr. Franke) einen Sprechstundentermin in NINE und kommen mit Zeugniskopien und ggf. von den Modulverantwortlichen unterschriebenen Anrechnungsentscheidungen in die Sprechstunde.
Module können auch auf Basis von Nicht-Hochschulleistungen (z. B. Berufsschule, Technikerschule, …) angerechnet werden, wenn eine Gleichwertigkeit der Kompetenzen festgestellt wird.
Dabei gilt:
Die Anrechnung ist nur in den ersten acht Wochen ab Studienbeginn möglich.
Die Anrechnung ist nur auf Basis von Unterrichtsunterlagen und – falls die Unterlagen ein positives Bild geben - eines Fachgesprächs bei der Modulverantwortung möglich.