Vorpraktikum für die Bachelorstudiengänge an der Fakultät
Für die Bachelorstudiengänge (außer IMADE) an der Fakultät ist ein Vorpraktikum erforderlich.
Das Vorpraktikum dient zur Vorbereitung auf die theoretischen Inhalte des Studiums und soll den Studierenden ausreichende praktische Grundkenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Vorpraktikum.
Seit dem WS 22/23 umfasst das Vorpraktikum insgesamt 6 Wochen (30 Arbeitstage):
- 4 Wochen des Vorpraktikums müssen bereits vor Studienbeginn absolviert sein
- die restlichen 2 Wochen können in den vorlesungsfreien Zeiten bis zum Ende des 3. Fachsemesters nachgeholt werden
- Fehl- und Krankheitstage zählen nicht zu den 30 Arbeitstagen (6 Wochen).
Das Vorpraktikum muss in einem Handwerks- oder Industriebetrieb im Bereich der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung abgeleistet werden sowie das Kennenlernen von Fertigungs- und Montageverfahren und den dazu eingesetzten Werkzeugen und Maschinen im Werkstatt- oder Produktionsbereich umfassen.
Die Verantwortung für die Auswahl eines geeigneten Betriebes und die Einhaltung der Ausbildungsziele liegt bei den Praktikantinnen und Praktikanten.
Der Ausbildungsinhalt des technisch ausgerichteten Vorpraktikums bestimmt sich nach den Ausbildungsplänen für die fachpraktische Ausbildung an den Fachoberschulen des Freistaates Bayern.
Eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes über die Dauer des absolvierten Praktikums und die Inhalte der durchgeführten Tätigkeiten müssen im Bewerberportal zur endgültigen Immatrikulation hochgeladen werden.
Verbindliche Informationen, auch bezüglich der Anrechnung von Schul- und Berufsausbildung, erteilt ausschließlich der Bereich Immatrikulation (Immatrikulationsamt) der Hochschule München.
Die Studienberater der Fakultät für Wirtschaftsingenieurwesen können diesbezüglich nicht beraten.
Kein Vorpraktikum benötigen
- Studienbewerber:innen der Fachoberschulen, Ausbildungsrichtung Technik
- Studienbewerber:innen, die die Kompetenzen und Inhalte des Vorpraktikums während einer abgeschlossenen beruflichen Ausbildung erworben haben.
Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit Nachweis der beruflichen Ausbildung an den Bereich Beratung und Immatrikulation (Immatrikulationsamt ) der Hochschule München zu stellen.